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   LAG Hamburg, 16.09.2022 - 7 Ta 19/22   

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https://dejure.org/2022,26654
LAG Hamburg, 16.09.2022 - 7 Ta 19/22 (https://dejure.org/2022,26654)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16.09.2022 - 7 Ta 19/22 (https://dejure.org/2022,26654)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16. September 2022 - 7 Ta 19/22 (https://dejure.org/2022,26654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 63 GKG 2004, § 68 GKG 2004, § 32 RVG
    Festsetzung des Gebührenwertes - Zeugnis ohne inhaltliche Regelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 63 ; GKG § 68 ; RVG § 32
    Festsetzung des Gebührenwertes - Zeugnis ohne inhaltliche Regelung

  • rechtsportal.de

    GKG § 63 ; GKG § 68 ; RVG § 32
    Festsetzung des Gebührenwertes - Zeugnis ohne inhaltliche Regelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 1496
  • NZA-RR 2022, 597
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Hamburg, 06.04.2022 - 16 Ca 20/22

    Betriebsbedingte außerordentliche Kündigung - soziale Auslauffrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.09.2022 - 7 Ta 19/22
    Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. Mai 2022 - 16 Ca 20/22 - wird zurückgewiesen.

    Nach mit Schriftsatz vom 13. Mai 2022 erfolgter Beantragung der Festsetzung eines "Verfahrenswertes für die anwaltliche Tätigkeit" durch die Prozessbevollmächtigte des Klägers hat das Arbeitsgericht Hamburg nach Anhörung des Klägers und seiner Prozessbevollmächtigten durch Beschluss vom 23. Mai 2022 - 16 Ca 20/22 - (Bl. 624 d.A.) den "Gegenstandswert" für die Klage auf 48.216,56 ? festgesetzt.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat der Beschwerde durch Beschluss vom 11. Juli 2022 - 16 Ca 20/22 - (Bl. 658 d.A.) nicht abgeholfen und sie dem Landesarbeitsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2004 - 2 Ta 113/04

    Streitwert für Weiterbeschäftigungsantrag und Zwischenzeugnis

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.09.2022 - 7 Ta 19/22
    Die Rechtsprechung (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2006 - 4 (5) Ta 437/06 -, LAG Rheinland-Pfalz vom 25. Mai 2004 - 2 Ta 113/04 -) setze für die Erteilung eines Zeugnisses regelmäßig ein, mindestens jedoch ein halbes Bruttomonatsgehalt an, unabhängig von dessen Inhalt.

    cc) Aus den unter aa) und bb) dargelegten Erwägungen wird auch die von der Prozessbevollmächtigten des Klägers angeführte Rechtsprechung (LAG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2006 - 4 (5) Ta 437/06 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Mai 2004 - 2 Ta 113/04 -), wonach für einen Antrag auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses regelmäßig jedenfalls der Wert eines halben Bruttomonatsgehalts anzusetzen sei, nicht geteilt.

  • LAG Köln, 10.12.2006 - 4 (5) Ta 437/06

    Streitwert; Zwischenzeugnis

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.09.2022 - 7 Ta 19/22
    Die Rechtsprechung (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2006 - 4 (5) Ta 437/06 -, LAG Rheinland-Pfalz vom 25. Mai 2004 - 2 Ta 113/04 -) setze für die Erteilung eines Zeugnisses regelmäßig ein, mindestens jedoch ein halbes Bruttomonatsgehalt an, unabhängig von dessen Inhalt.

    cc) Aus den unter aa) und bb) dargelegten Erwägungen wird auch die von der Prozessbevollmächtigten des Klägers angeführte Rechtsprechung (LAG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2006 - 4 (5) Ta 437/06 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Mai 2004 - 2 Ta 113/04 -), wonach für einen Antrag auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses regelmäßig jedenfalls der Wert eines halben Bruttomonatsgehalts anzusetzen sei, nicht geteilt.

  • BAG, 17.03.2003 - 2 AZB 21/02

    Keine Rechtsbeschwerde in Wertfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.09.2022 - 7 Ta 19/22
    Die Regelungen der § 567 ff. ZPO, § 78 ArbGG erfassen nur die zivilprozessualen Beschwerden, nicht hingegen Beschwerden aus besonderen Rechtsbereichen mit speziellen Vorschriften (vgl. BAG, Beschluss vom 17. März 2003 - 2 AZB 21/02 -, Rn. 6, juris).
  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.09.2022 - 7 Ta 19/22
    Die Kammer hält bei Anträgen auf ein Zeugnis ohne Inhaltsbestimmung einen Pauschalbetrag für angemessen und setzt diesen - für Zwischen- und Schlusszeugnisse gleichermaßen - regelmäßig mit 500,- ? an (ebenso bereits LAG Hamburg, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 8 Ta 5/05 -, Rn. 16, juris, Beschluss vom 09. Dezember 2010 - 4 Sa 33/10 - n.v.).
  • LAG Hamburg, 31.03.2021 - 5 TaBV 12/19

    Gegenstandswert - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs -

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.09.2022 - 7 Ta 19/22
    Sie sind weder Rechtssätze noch Rechtsprechung (LAG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2021 - 4 Ta 5/21 -, Rn. 22, juris; Beschluss vom 31. März 2021 - 5 TaBV 12/19 - Rn. 9, juris).
  • LAG Hamburg, 27.04.2021 - 4 Ta 5/21

    Gegenstandswert - Festsetzung - Vergleichsmehrwert - Beilegung anderer

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.09.2022 - 7 Ta 19/22
    Sie sind weder Rechtssätze noch Rechtsprechung (LAG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2021 - 4 Ta 5/21 -, Rn. 22, juris; Beschluss vom 31. März 2021 - 5 TaBV 12/19 - Rn. 9, juris).
  • LAG Hamburg, 09.11.2016 - 8 Ta 19/16

    Gegenstandswert - Zeugnisregelung im Vergleich

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.09.2022 - 7 Ta 19/22
    Das bloße Titulierungsinteresse ist mit 500, 00 ? zu bewerten (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 09. November 2016 - 8 Ta 19/16 -, Rn. 6, juris).
  • LAG Düsseldorf, 07.11.2012 - 2 Ta 464/12

    Streitwertfestsetzung für eine Kündigung; Selbständige Bewertung weiterer

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.09.2022 - 7 Ta 19/22
    Vom Fehlen eines für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wertes im Sinne dieser Bestimmung kann nur ausgegangen werden, wenn die Verfahrensnormen keine Gebührenerhebung vorsehen (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07. November 2012 - 2 Ta 464/12 -, Rn. 3, juris).
  • LAG Hamburg, 09.12.2010 - 4 Sa 33/10
    Auszug aus LAG Hamburg, 16.09.2022 - 7 Ta 19/22
    Die Kammer hält bei Anträgen auf ein Zeugnis ohne Inhaltsbestimmung einen Pauschalbetrag für angemessen und setzt diesen - für Zwischen- und Schlusszeugnisse gleichermaßen - regelmäßig mit 500,- ? an (ebenso bereits LAG Hamburg, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 8 Ta 5/05 -, Rn. 16, juris, Beschluss vom 09. Dezember 2010 - 4 Sa 33/10 - n.v.).
  • LAG München, 09.11.2023 - 3 Ta 170/23

    Streit- und Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    Der subsidiäre Weg nach § 33 RVG steht dem Rechtsanwalt nur offen, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen oder es an einem solchen Wert fehlt (vgl. BAG, Beschluss vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82 (B) - unter B I.1 der Gründe zur Vorgängerbestimmung; BGH, Beschluss vom 26.04.2023 - VIII ZR 136/22 - Rn. 9; LAG Hamburg Beschluss vom 16.9.2022 - 7 Ta 19/22 - Rn. 12; LAG München, Beschluss vom 06.06.2023 - 3 Ta 59/23 - Rn. 41 ff).
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